EU Procure

Sofern ein interessiertes Unternehmen bzw. ein Bieter der Auffassung sein sollte, in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

Closed

Sofern ein interessiertes Unternehmen bzw. ein Bieter der Auffassung sein sollte, in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

Buyer
Museum für Naturkunde Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung
CPV
72319000 — Data supply services
Region
Germany
Procedure
neg-wo-call
Published
Oct 8, 2024
Deadline
—

Description

Der Auftrag wird gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB vergeben, da: - Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. - Diese Absicht im Wege einer ex-ante-Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben worden ist. - Der Vertrag darf nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung der EU-Veröffentlichung geschlossen werden.

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